Seite 2 mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Schuldsprüche bezüglich Drohung, Hinderung der Amtshandlung, Beschimpfung sowie Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sie beantragt eine bedingte Geldstrafe von maximal 100 Tagessätzen à je Fr. 30.--- sowie eine Busse von Fr. 100.--. Auf die beiden Widerrufe sowie die Anordnung einer stationären Massnahme sei zu verzichten.