C. Mit Urteil vom 23. Mai 2023 sprach das Kantonsgericht A. in allen Anklagepunkten schuldig und bestrafte sie mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft, sowie einer Busse von Fr. 500.--. Gleichzeitig wurde der bedingte Strafvollzug für eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten und für eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen à Fr. 30.-- widerrufen. Es wurden zudem eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB angeordnet und die Sicherheitshaft bis zur Vollstreckbarkeit des Urteils, maximal bis 23. September 2023, verlängert.