A. Mit Urteil vom 27. August 2020 ist A. vom Einzelrichter des Kantonsgerichts wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt worden. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschoben. B. Dagegen hat A. beim Obergericht Berufung erklären lassen (eingeschrieben unter der Verfahrens Nr. O1S 20 10). C. Für das Berufungsverfahren ersucht A. um Befreiung von den Gerichtskosten sowie Bewilligung der unentgeltlichen (sic!) Verteidigung. Erwägungen