In seiner Einvernahme vom 19. September 2020 hat der Beschwerdeführer erklärt, wie es zu der Drohung gegen J. gekommen ist. Unter Verwendung der Mobiltelefone der beiden Kinder des Beschwerdeführers haben danach der Beschwerdeführer, sein Sohn, seine Ehefrau sowie J. mittels Sprachnachrichten miteinander kommuniziert. Im Verlaufe dieser Kommunikation sprach J. gegen den Sohn des Beschwerdeführers eine Drohung aus. Der Beschwerdeführer reagierte mit der Drohung, ihn (J.) „zu begraben“. Der geschilderte Verlauf deckt sich mit dem Auszug aus dem Mobiltelefon von P., der sich in der Beilage zum Bericht über die Videoeinvernahme von P. vom 18. September 2020 befindet.