O., Rz. 570). Umgekehrt geht es nicht an, allen im Zusammenhang mit Beziehungskonflikten ausgesprochenen Drohungen von vorneherein jegliche Relevanz abzusprechen. In der Kriminalstatistik sind etwa für das Jahr 2019 im häuslichen Bereich 79 Fälle von vollendeten und versuchten Tötungsdelikten sowie 116 Fälle von schwerer Körperverletzung ausgewiesen (, besucht am 16. November 2020).