Gesendet worden seien die Nachrichten durch den Beschwerdeführer oder durch den Sohn. Sie habe dann die Nummer gewechselt. Seither seien die Drohungen auf das Handy der Tochter gegangen. Gemäss obigen Aussagen von N. hat sie erst nach dem Auszug aus der ehelichen Wohnung Drohungen erhalten. Sie hat zwar ausgeführt, sie habe auch „mündliche“ Drohungen erhalten, sie hat aber nicht dargelegt, dass es sich um Drohungen gehandelt