In der ersten Einvernahme vom 8. September 2020 erklärte N., seit dem Auszug im März erhalte sie von ihrem Mann schriftliche und mündliche Drohungen. Wenn die Tochter beim Beschwerdeführer sei, liefen die Drohungen über sie. Auf die Frage nach Belegen für die Drohungen sagte sie, sie habe „Sachen“ auf dem Mobiltelefon. Auch die Tochter habe Nachrichten auf dem Mobiltelefon. Drohungen liefen ständig über die Tochter. In der zweiten Befragung am 13. September 2020 wiederholte sie, die Drohungen kämen seit ihrem Auszug im März. Zuerst seien es SMS gewesen. Gesendet worden seien die Nachrichten durch den Beschwerdeführer oder durch den Sohn.