Seite 2 B. Am 16. Oktober 2020 ersuchte die Staatsanwaltschaft um Verlängerung der Untersuchungshaft für vorerst drei Monate. Nach Durchführung eines einfachen Schriftenwechsels verlängerte der Einzelrichter die Präventivhaft bis 23. Januar 2021 (Verfügung vom 29. Oktober 2020). C. Dagegen liess L. am 9. November 2020 (Postaufgabe) beim Obergericht Beschwerde erheben. Es wurde kein Schriftenwechsel durchgeführt. Die mündliche Verhandlung fand am 16. November 2020 statt. Auf das entsprechende Protokoll kann an dieser Stelle verwiesen werden. Erwägungen