A. Der 1974 geborene L. ist seit September 2000 mit der 1981 geborenen N. verheiratet. Sie sind die Eltern von zwei minderjährigen Kindern (geboren 2004 und 2008). Im März 2020 lösten sie den gemeinsamen Haushalt auf. Es wurde beim Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden ein familienrechtliches Verfahren eingeleitet. Der Beschwerdeführer wohnt zusammen mit dem Sohn, seine Ehefrau zusammen mit der Tochter.