Jeder Kanton bezeichnet eine Behörde, welche die Anwältinnen und Anwälte beaufsichtigt, die auf seinem Gebiet Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten (Art. 14 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte, Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61). Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird die Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte vom Obergericht durch eine Aufsichtskommission ausgeübt (Art. 6 und 8 Anwaltsgesetz, bGS 145.52). Disziplinarentscheide der Aufsichtskommission können mit Beschwerde beim Obergericht angefochten werden (Art. 8a Anwaltsgesetz). Das Verfahren richtet sich nach Art.