Beispielsweise könnte ein Streit zwischen ihnen über einzelne Punkte im Kaufvertrag, z. B. bezüglich der Höhe des Kaufpreises oder Gewährleistungsansprüche des Käufers, ausbrechen. Weitere Konflikte sind ohne weiteres denkbar. Jedoch liegen offenbar zwischen den von RA Dr. A___ rund um die Tierhaltung in B___ vertretenen Personen derzeit keine sich widersprechenden Interessen vor; solches wird auch vom Veterinäramt nicht behauptet. Falls sich jedoch die Interessen der Vertretenen im Laufe der Vollstreckungsverfahren gegenläufig entwickeln sollten, hätte RA Dr. A___ alle Mandate per sofort niederzulegen.