4. Stellung des Veterinäramtes Appenzell Ausserrhoden Die kantonalen Gerichts- und Verwaltungsbehörden melden der Aufsichtsbehörde ihres Kantons unverzüglich Vorfälle, welche die Berufsregeln verletzen könnten (Art. 15 Abs. 1 BGFA). Das Veterinäramt Appenzell Ausserrhoden hat ausdrücklich gestützt auf Art. 15 Abs. 1 BGFA Meldung an die Anwaltsaufsichtskommission erstattet. Welche Stellung hat das Veterinäramt im vorliegenden Verfahren? Dritte sind gemäss BGFA nicht am Verfahren beteiligt, so insbesondere nicht die Anzeige erstattende Person (TOMAS POLEDNA, a.a.O., N. 11 zu Art.