Mit Eingabe vom 1. Mai 2017 (act. 6) nahm RA Dr. A___ zu den Vorwürfen des Veterinäramtes Stellung und stellte folgende Anträge: „1. Der angezeigte Rechtsanwalt Dr. iur. A___ sei für das vorliegende Verfahren vor der Anwaltsaufsichtskommission des Kantons Appenzell A. Rh. bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens vom Berufsgeheimnis als Rechtsanwalt zu entbinden. Von einer Weitergabe der offenbarten Informationen an das Veterinäramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden sei abzusehen. 2. Das Disziplinarverfahren gegen den Angezeigten Dr. iur. A___ sei einzustellen.