Mit Schreiben des Veterinäramtes vom 12. April 2017 wurde RA Dr. A___ darüber informiert, dass gleichentags bei der Anwaltsaufsichtskommission Meldung über eine mutmassliche Verletzung von Art. 12 lit. c BGFA erstattet worden sei. Zudem wurden RA Dr. A___ die geforderten Akten zugestellt und dieser aufgefordert, zum Protokoll bis zum 22. April 2017 Stellung zu nehmen (act. 2/22).