und das Ehepaar C___-D___ an das Veterinäramt, worin er ausführte, weil es sich bei den Verfahren gegen C___ und E___ offenbar um zwei verschiedene handle, deren genauen Inhalt und Stossrichtung er nicht kenne, könne er nur aufgrund der Akten beurteilen, ob es sich um eine zulässige Doppelvertretung handle oder ob tatsächlich eine Interessenkollision vorliege. Er könne sich zum Protokoll erst äussern, wenn diese Frage definitiv geklärt sei. Er bitte daher um die Akten der beiden genannten Verwaltungsverfahren (act. 2/20+21).