_ erschien zur Befragung mit RA Dr. A___ und bezeichnet ihn als seinen Rechtsvertreter (act. 2/14). Am 16. März 2017 erging ein Schreiben des Veterinäramtes an Dr. A___, wonach festgestellt werde, dass dieser aufgrund der Angaben im Kaufvertrag zwischen D___ und E___ im Verwaltungsverfahren sowohl die Käuferschaft als auch die Verkäuferschaft vertrete. Zudem habe er an der Besprechung vom 10. März 2017 angegeben, den Kaufvertrag erstellt zu haben. Nach Ansicht des Veterinäramtes liege bei dieser Konstellation ein Interessenkonflikt im Sinne von Art.