bzw. dessen Rechtsvertreter eine Verfügung zwecks Vollstreckung des rechtskräftig gewordenen Tierhalteverbots (act. 2/2). Am 9. Juni 2015 kam es zum Abschluss eines Kauf- und Darlehensvertrags zwischen C___ und seiner Frau D___ (act. 2/3), worin festgehalten wurde, C___ sei mit einem Tierhalteverbot belegt, deshalb verkaufe er seinen gesamten Tierbestand mit Wirkung ab 1. Juni 2015 an D___ für CHF 75‘000.00 (Ingress und Ziff. 1). Der Verkäufer gewähre der Käuferin den Kaufpreis als Darlehen (Ziff. 4). Für das Darlehen sei kein Zins geschuldet (Ziff. 5, recte: 7).