- Austrittsbericht des Spital B___ vom 17. Juni 2009 (act. 2/1, S. 1): „Da die Patientin an einer schweren Trunksucht mit körperlicher und geistiger Verwahrlosung sowie einem Verlust der Urteilsfähigkeit und des Einsichtsvermögens leidet ….“ - Neurologisches und psychiatrisches Gutachten von Dr. med. M___ vom 4. Mai 2010 (act. 2/3, S. 9): „Insgesamt spricht der Befund für eine leicht bis mittelgradig ausgeprägte neurokognitive Beeinträchtigung.“