ALTER FELLMANN, Anwaltsgesetz, N. 173a zu Art. 12 BGFA). Dem erwähnten St. Galler Entscheid lag der Sachverhalt zugrunde, dass der betreffende Rechtsanwalt die Anzeigerin vor der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen in einem Verfahren betreffend die Anordnung einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung vertrat (Urteil des Bundesgerichts 2A.733/2006 vom 27. Juli 2007 E. 8).