_ habe verständlicherweise nicht gewollt, dass die Vormundin über die Mandatsdetails unterrichtet werde. Die Einverständniserklärung von C___ habe deshalb nicht als Schuldanerkennung gedient, sondern zur Dokumentierung, damit D___ die entsprechenden Überweisungen hätte tätigen können. Dieses Vorgehen habe den Zweck gehabt, die Vergütung für seine Tätigkeit sauber abzuwickeln. C___ habe Wert darauf gelegt, dass die Vormundin keine Details erfahre. Entsprechend habe sie dies extra als Instruktion bei den Details zu den Honorarnoten notiert, was er zu beachten gehabt habe.