Seite 14 Zeit immer wieder den Wunsch geäussert, wieder nach Ägypten reisen zu dürfen. Die Vormundin habe sich diesem Ansinnen beharrlich widersetzt und den Vorbehalt angebracht, der Hausarzt Dr. med. H___ müsse der Reise zustimmen. Dieser habe bei der Konsultation keine zwingenden Einwände gehabt. Als C___ die Reise selbständig organisiert und reserviert habe, habe die Vormundin die nötige Anzahlung verweigert. Bei der zweiten Buchung sei die Zahlungsfrist für die Anzahlung erneut verstrichen. Nichtsdestotrotz habe C__