_ hauptsächlich die Vertretung seiner Klientin gegenüber den Vormundschafts- und Erwachsenenschutzbehörden, Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft beinhalteten, aber auch andere Beratungen. Die sich stellenden rechtlichen Fragen waren eher von durchschnittlicher Schwierigkeit, hatten aber naturgemäss für die Klientin eine grosse, ja existentielle Bedeutung. RA A___ trug daher ein erhebliches Mass an Verantwortung gegenüber seiner Klientin. Teilweise waren die Einsätze von RA A___ auch dringlicher Natur (Ferienreise). Zudem war der Umgang von RA A___ mit der alkoholabhängigen, einsamen Klientin sicherlich nicht immer einfach und eher aufwändig.