6.2.1 Allgemeines zum Mandatsvertrag Rechtliche Grundlage des Verhältnisses des Anwaltes zum Klienten ist das Mandat, ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Klient und Anwalt. Nach schweizerischer Auffassung ist das Anwaltsmandat ein einfacher Auftrag im Sinn von Art. 394 ff. OR (KASPAR SCHILLER, Schweizerisches Anwaltsrecht, 2009, Rz. 34). Die Tätigkeit des Anwaltes untersteht im ganzen Bereich der forensischen und nicht forensischen Tätigkeit dem Auftragsrecht (W ALTER FELLMANN, Anwaltsrecht, Rz. 1139). Bei der Festlegung von Art und Höhe der Vergütung sind Anwalt und Klient frei (W ALTER FELLMANN, Anwaltsrecht, Rz.