Das Verhältnis zwischen ihr und der Vormundin sei nach dem Empfinden seiner Klientin extrem gestört bis unmöglich gewesen. Sie habe ihn beauftragt, bei den zuständigen Behörden eine Umwandlung in eine mildere Erwachsenenschutzmassnahme zu beantragen. Als nur noch grösserer Widerstand spürbar gewesen sei, habe sie die Vormundin durch eine andere Person ersetzen lassen wollen. Bei Zürcher Anwälten sei C___ die Mandatsführung zu Stundenansätzen von CHF 500.00 bis 550.00 angeboten worden. C___ habe auf dieser Grundlage einen Stundenansatz von CHF 450.00 offeriert. Erstens: Im