RA A___ habe bis zum Tod ihrer Mutter Rechnungen über rund CHF 40‘000.00 gestellt. Sie seien der Ansicht, RA A___ habe nicht im objektiven Interesse ihrer Mutter gehandelt, sondern ihre subjektive Notlage schamlos ausgenützt, um seine eigenen Honorarinteressen zu verfolgen. Der Verzeigte lässt entgegnen, C___ habe sich am 1. Juni 2012 an ihn gewandt, weil sie sich gegen die bestehende Vormundschaft habe wehren wollen. Das Verhältnis zwischen ihr und der Vormundin sei nach dem Empfinden seiner Klientin extrem gestört bis unmöglich gewesen.