6.2 Zum Mandatsverhältnis und zum Vorwurf, in Ausbeutung einer Notlage ein übersetztes Honorar verlangt zu haben Die Anzeiger führen aus, ihre verstorbene Mutter C___ habe in jungen Jahren ein schweres Schädelhirntrauma erlitten, von welchem sie sich nie erholt habe und sie habe mit der Zeit auch noch eine schwere Alkoholabhängigkeit entwickelt. Diese Krankheiten hätten zur Folge gehabt, dass sie stets einen grossen Geldbedarf gehabt und Misswirtschaft betrieben habe. Am 27. April 2009 sei sie von der Gemeinde B___ unter Vormundschaft gestellt worden.