3. AA. werden die Verfahrenskosten von CHF 300.00 auferlegt. 4. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Obergericht Appenzell Ausserrhoden, Postfach, 9043 Trogen, schriftlich und im Doppel Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die Beweismittel, auf die sich der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin beruft, sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.