Seite 7 Demnach entscheidet die Anwaltsaufsichtskommission: 1. AA. wird in die kantonale öffentliche Liste gemäss Art. 28 BGFA unter der Berufsbezeichnung "abogado" eingetragen. 2. AA. hat der Anwaltsaufsichtskommission das Aussetzen und die Beendigung der Versicherung oder die Herabsetzung des Versicherungsschutzes auf einen Betrag von weniger als CHF 1 Mio. zu melden. Ebenso hat er Veränderungen zu melden, welche die Registerdaten betreffen oder für die Frage der Unabhängigkeit von Bedeutung sein könnten.