Mit diesen Vorkehrungen hat der Gesuchsteller genügend Massnahmen getroffen, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten. In Bezug auf die Erreichbarkeit des Gesuchstellers ist festzustellen, dass der Weg von E. nach D. zweifellos täglich machbar ist, womit eine regelmässige Anwesenheit im Büro ermöglicht wird. Auch die Kommunikation per Telefon oder E-Mail ist gewährleistet. Dass der Gesuchsteller noch nicht über ein vollständiges Büroinventar verfügt, kann ihm zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgeworfen werden.