Beim Büro des Gesuchstellers handelt es sich um einen einfach eingerichteten Raum in einem ehemaligen Restaurant in D. Dies entspricht zwar nicht dem "klassischen" Bild einer Anwaltskanzlei, indessen sind die Mindestanforderungen erfüllt. So lässt sich der Raum abschliessen, wobei der Gesuchstellers nach eigenen Angaben als einziger über den Schlüssel verfügt. Beim Eingang der Liegenschaft befindet sich zudem ein separater Briefkasten. Mit diesen Vorkehrungen hat der Gesuchsteller genügend Massnahmen getroffen, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten.