Seite 5 4.3.3 Nachfolgend ist zu prüfen, ob der Gesuchsteller die Voraussetzung, seine Anwaltstätigkeit auch tatsächlich im Kanton auszuüben, erfüllt. Nur wenn diese Frage bejaht werden kann, ist er in die öffentliche Liste des Kantons Appenzell Ausserrhoden einzutragen. Zudem ist zu prüfen, ob er der Pflicht zur Führung einer Kanzlei nachkommt.