Der Mietzins wird vom Gesuchsteller nicht offengelegt. Gemäss den eingereichten Fotografien handelt es sich beim Büro in D. um einen einfach eingerichteten Raum mit einem kleinen Schrank, einem Regal und einer Ablagefläche. Der Gesuchsteller reicht auch Bilder des Co-Working-Space in D. ein. Darauf sind etwa ein Besprechungsraum und ein individueller Arbeitsplatz ersichtlich (act. 15).