Er werde seine Tätigkeit nicht an seiner Wohnadresse in E. ausüben. Zwar beschäftige er kein Hilfspersonal, indessen sei ihm eine tägliche Anreise und die regelmässige Abholung der Post möglich. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, Technologien zu nutzen, die Remote-Arbeit ermöglichen würden wie beispielsweise die Kommunikation per Telefon oder E-Mail. Er reise etwa alle zwei Monate nach B. Seine