Die Vertraulichkeit der Korrespondenz sei gewährleistet, da er über einen separaten Briefkasten verfüge. Die Kommunikation erfolge mehrheitlich per Post, E-Mail oder Telefon. Persönliche Gespräche würde er nach Vereinbarung in seinem Büro in D. oder alternativ in den Räumlichkeiten des Coworking- Space in D. führen können. Neben der Berufsadresse in D. verfüge er über eine weitere Berufsadresse in B. (act. 6). Er habe bereits mehrere in der Schweiz ansässige Klienten, darunter auch Klienten im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Er werde seine Tätigkeit nicht an seiner Wohnadresse in E. ausüben.