4.2 Die eingereichte Bescheinigung der Anwaltskammer in B. (C.) bestätigt, dass der Gesuchsteller als Rechtsanwalt ("abogado") in B., eingetragen ist (act. 2/1). Dies kann auch auf der Homepage der C. abgerufen werden (https://www.C., besucht am 20. August 2024). Die Bescheinigung ist nicht älter als drei Monate und erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen. Der Gesuchsteller ist Bürger eines EU-Mitgliedstaates und verfügt über eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz (act. 2/2). Der Gesuchsteller verfügt ausserdem über eine Berufshaftpflichtversicherung bei der MIC Insurance Company SA, welche auch die Tätigkeiten in der Schweiz abdeckt.