In dem vom Verzeigten gegen diesen Entscheid beim Obergericht anhängig gemachten Beschwerdeverfahren wurde das Verfahren betreffend Streichung aus dem Anwaltsregister mit Verfügung vom 24. Januar 2024 (O4V 23 17) zufolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben. Seite 3/3