220 StGB bei den Delikten gegen die Familie. Jedoch handelte es sich vorliegend nicht um eine Privatangelegenheit, welche die Familie des Verzeigten betroffen hätte, sondern um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den kleinen Jungen seiner Mandantin. Mit seinem Vorgehen hat der Verzeigte materiell gesehen einer Anordnung einer staatlichen Behörde zuwidergehandelt. Dies mit illegalen Mitteln, obwohl die Ergreifung und Ausschöpfung von Rechtsmitteln zur Interessenwahrung eines Klienten eine Kernaufgabe eines Rechtsanwaltes ist. Ein Rechtsanwalt trägt mit seiner Tätigkeit im besonderen Masse eine Mitverantwortung für das korrekte und geordnete Funktionieren des Rechtsstaates.