Bei der Ermessensausübung ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten. Die Behörde hat zu prüfen, ob die Handlungen unter Berücksichtigung aller Umstände als so schwerwiegend erscheinen, dass sie – unter dem Blickwinkel der Vereinbarkeit mit einer sorgfältigen, gewissenhaften und korrekten Anwaltstätigkeit – in einem vernünftigen Verhältnis zur Löschung stehen (Urteil des Bundesgerichts 2C_1039/2021 vom 26. August 2022 E. 5.3, Pra 11/2022 Nr. 89 S. 1021; auch in: ius.focus 10/2022 S. 31 und Jusletter 19. September 2022). Ob eine bestimmte Handlung mit dem Anwaltsberuf zu vereinbaren ist oder nicht, entscheidet sich aufgrund der konkreten Tatumstände. Die rechtliche Qualifi-