Bussen wegen einer einzelnen Geschwindigkeitsüberschreitung ("excès de vitesse anodin") gehören nicht dazu, wohl aber Verurteilungen wegen Urkundenfälschungen. In der Literatur werden unter anderem Verurteilungen wegen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben, wie Mord, vorsätzliche Tötung oder schwere Körperverletzung sowie gewisse Handlungen gegen die sexuelle Integrität, Delikte gegen das Vermögen, wie Betrug, Veruntreuung, Diebstahl, Raub, Erpressung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Delikte gegen die Willensfreiheit, wie Drohung oder Nötigung, Urkundendelikte und Delikte gegen die Rechtspflege, wie Geldwäscherei, als mit dem Anwaltsberuf nicht vereinbar bezeichnet