AR GVP 35/2023 Nr. 3869 Löschung aus dem Anwaltsregister (Art. 9 BGFA). Fehlen der Eintragungsvoraussetzung, dass keine strafrechtliche Verurteilung vorliegt wegen Handlungen, die mit dem Anwaltsberuf nicht zu vereinbaren sind (Art. 8 Abs. 1 lit. b BGFA). Entscheid der Anwaltsaufsichtskommission, 09.02.2023, AAK 21 1