1. Der Anzeige von RA lic. iur. T. gegen RA Dr. D. wird keine Folge geleistet, soweit darauf eingetreten wird 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Es werden keine Entschädigungen zugesprochen. 4. Rechtsmittel: Innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides steht die schriftliche Beschwerde an das Obergericht Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, offen (Art. 8a Anwaltsgesetz) 5. Zustellung am 6. April 2021 an: - RA Dr. D., St. Gallen, eingeschrieben Zur Kenntnis an: - RA lic. iur. T., (im Dispositiv) A-Post - Kantonsgericht St. Gallen, Anwaltskammer St. Gallen, A-Post