Seite 5 Hauptbeschuldigten habe der Verzeigte nichts zu tun. Die vorliegende Anzeige, wie auch die Strafanzeige und die Beschwerdeverfahren vor der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs würden offensichtlich einzig dazu dienen, den Verzeigten von der Wahrung der berechtigten Interessen seiner Klienten abzubringen.