29 Abs. 3 der Standesregeln SAV vorschreibe. Der Verzeigte sei von 61 Mandanten beauftragt worden, die Verjährung gegen den Anzeiger im Zusammenang mit deren Anlagen bei der Firma G. AG zu unterbrechen. Zweimal habe der Anzeiger eine Verjährungsverzichtserklärung abgegeben. Auf eine erneute Anfrage vom 21. November 2019 für eine Verlängerung der Verjährungsverzichtserklärung habe der Anzeiger die nochmalige Vorlage von Vollmachten, die er schon 2016 erhalten habe, verlangt. Danach habe der Anzeiger zuerst nicht reagiert, nachher eine „Entbindung nach SSR“ verlangt und dann gar nicht mehr reagiert.