Seite 4 5. Verletzung von Berufsregeln 5.1 Der Anzeiger wirft RA Dr. D. vor, wider besseres Wissen gegen ihn von Ende Dezember 2019 bis anfangs Januar 2020 insgesamt 10 Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt Appenzeller Hinterland eingereicht zu haben. Darin habe RA Dr. D. ihn wahrheitswidrig des Betrugs und des Kapitalanlagebetrugs bezichtigt. Der Verzeigte habe als Urteilsgrundlage für alle seine verleumderischen Betreibungsbegehren unter anderem auf einen Beschluss des obersten Gerichtshofs der Republik Österreich verwiesen.