Bezüglich der örtlichen Zuständigkeit ist darauf hinzuweisen, dass der verzeigte Rechtsanwalt im Anwaltsregister des Kantons St. Gallen eingetragen ist. Aus der Anzeige und den Akten geht hervor, dass das gerügte Verhalten von RA Dr. D. darin besteht, dass dieser zwecks Verjährungsunterbrechung im Auftrag seiner Mandanten beim Betrei- Seite 3 bungsamt Appenzeller Hinterland 10 Betreibungsbegehren gegen den Anzeiger eingereicht hatte.