Am 9. Juli 2020 (act. 11) liess RA Dr. D. der Anwaltsaufsichtskommission die am 1. Juli 2020 erlassene Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen (act. 12) zugehen. Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden; soweit für die Beurteilung erforderlich, ist im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen darauf einzugehen.