5.2 RA T. bringt vor, der Verzeigte habe nicht nur mehrfach gegen Art. 12 lit. a BGFA, sondern auch gegen Standesregeln des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) verstossen. Es muss klar zwischen den gesetzlichen Berufsregeln und den privatrechtlichen Standesregeln unterschieden werden (BRUNNER/HENN/ KRIESI, Anwaltsrecht, 2015, Kap. 8 Rz. 9). Der SAV hat am 10. Juni 2005 Schweizerische Standesregeln (SSR) erlassen (, besucht am 9. Februar 2021).