AR GVP 33/2021 Nr. 3827 Disziplinaranzeige. Verletzung von Berufsregeln (Art. 12 lit. a BGFA). Verhalten zwischen Anwälten. Die Einreichung von mehreren Betreibungsbegehren eines Rechtsanwaltes gegen einen Berufskollegen ist aufgrund der konkreten Umstände nicht zu beanstanden und verstösst nicht gegen Art. 12 lit. a BGFA. Sodann verstösst auch der in den Betreibungsbegehren aufgeführte Forderungsgrund, der sachlich abgefasst ist und sich nicht gegen den Anzeiger persönlich richtet, nicht gegen Art. 12 lit. a BGFA. Entscheid der Anwaltsaufsichtskommission, 29.03.2021, AAK 20 3