b) Eine Parteientschädigung hat RA A___ nicht beantragt, weshalb darüber nicht zu befinden ist. Seite 22 Die Anwaltsaufsichtskommission erkennt: 1. Der Anzeige von E___ und F___ gegen RA lic. iur. A___ wird keine Folge geleistet. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Es werden keine Entschädigungen zugesprochen. 4. Rechtsmittel: Innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides steht die schriftliche Beschwerde an das Obergericht Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, offen (Art. 8a Anwaltsgesetz)