(act. 2/3, S. 12): „Intellektuell ist die Versicherte prinzipiell im Stande, Sinn und Anordnung einer solchen Therapie zu verstehen. Von der inneren Bereitschaft und der Fähigkeit, einen protestierenden Affekt zu kontrollieren, ist die Versicherte wahrscheinlich nicht im Stande, Sinn und Anordnung einer solchen Therapie zu akzeptieren.“